Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Outdoortrainer Steffen Müller
1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Firma Outdoortrainer Steffen Müller den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung einer Veranstaltung bzw. eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich erfolgen oder online vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für in der Anmeldung mit aufgeführte Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Bestätigung/Rechnung zustande, die wir Ihnen unverzüglich nach Vertragsabschluss zusenden.
2. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Auftragserteilung sind 50% des Honorars für die Leistungen der Firma Outdoortrainer Steffen Müller zur Zahlung fällig. Nach Abschluss der Veranstaltung sind die restlichen 50 % ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt für Zahlungen aus dem Ausland auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend, welcher sich aber ausdrücklich vorbehält, aus sachlich berechtigten, erheblichen Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Kunde selbstverständlich informiert wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Abweichungen oder Änderungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4. Stornierungen
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungs- Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Firma Outdoortrainer Steffen Müller. Tritt der Kunde zurück, so kann Ersatz für die getroffenen Veranstaltungs- und Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen in Rechnung gestellt werden. Angefallene Leistungen, die bis zum Tag der Stornierung erbracht wurden, sind zu 100% zu zahlen.
5. Ersatzpersonen
Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen (z.B. durch Verletzung während der Veranstaltung) nicht in Anspruch, so behalten wir den Anspruch auf den Preis. Es liegt in unserem Ermessen, für einzeln ausgefallene Leistungen Gutscheine zu vergeben. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises. Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Die Firma Outdoortrainer Steffen Müller kann in folgenden Fällen vor Antritt der Veranstaltung /Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
Wenn der Kunde unbeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, so das eine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder andere Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist, kann der Veranstalter ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen. Teilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinen und durch Äußerungen rassistisches, völkerverachtendes oder faschistoides/extremistisches Gedankengut propagieren, können vom Veranstalter ohne vorherige Abmahnung von der Veranstaltung/Reise ausgeschlossen werden. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Veranstaltungspreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen ergeben. Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
Bis zwei Wochen vor Antritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
Bis drei Wochen vor Antritt, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Veranstaltung, nicht gedeckt sind. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Den eingezahlten Preis erhalten Sie unverzüglich zurück.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung, Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung
Die Firma Outdoortrainer Steffen Müller haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller im Angebot angegebenen Leistungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit. Der Veranstalter haftet für ein Verschulden der, mit der Leistungserbringung betrauten Person. Ändern sich wesentlich die Verhältnisse, haftet der Veranstalter nicht. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns selbst und von unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten. Bei wesentlichen nachträglichen Änderungen wird der Kunde unverzüglich informiert. Für Leistungsstörungen fremder Leistungsträger, die lediglich vermittelt werden und als Fremdleistung in der Ausschreibung ausdrücklich gekennzeichnet waren, z.B. Beförderungen im Linienverkehr haftet die Firma Outdoortrainer Steffen Müller nicht. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.
Vor allem im Outdoorbereich kann trotz Betreuung ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Krankheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Ein Risiko, dass der Kunde selbst zu tragen hat.
10. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Im Falle von Beanstandungen sind Sie weiterhin verpflichtet, diese unverzüglich dem örtlichen Betreuer/ Guide mitzuteilen. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung/ Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach Beendigung der Veranstaltung/ Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
13. Leihausrüstung
Reparaturkosten für geliehene Ausrüstung, die durch den Kunden über die normale Abnutzung beschädigt wurde, gehen zu dessen Kosten. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich am Sitz des Veranstalters.
Zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend davon ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.